AG Duisburg 49C3867/17 - Prozessbetrug oder nicht?
Hier wird meine persönliche Meinung dargestellt, die nicht zwingend der Meinung von HOOP-CAMPS entspricht.
Vorab eine kleine interessante strafrechtliche Frage:
Am 01.09.2019 habe ich Strafanzeige erstattet und die Staatsanwaltschaft gebeten zu prüfen, ob ein Prozessbetrug vorliegt.
Der Strafanzeige liegt zu Grunde, dass seitens des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. im Verfahren HOOP-CAMPS e.V../.Westdeutscher Basketball-Verband e.V. der Sportrechtsweg als unzulässig erklärt wurde.
Der gleiche Westdeutsche Basketball-Verband e.V., vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Grorg Engelbrecht, Saarbrücken erhob dann vor dem Amtsgericht Duisburg die Einrede des nicht erschöpften Sportrechtsweges.
Nun bedarf es schon einiger Boshaftigkeit, zu beantragen, dass ein Gericht auf einen Rechtsweg verweist, den man selbst als unzulässig erklärt hat. Liegt auch eine Straftat vor?
Meiner Meinung nach darf der WBV e.V. –beziehungsweise der Anwalt des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V.– zunächst einmal eine Rechtsauffasung vor Gericht äußern. Diese darf auch falsch sein.
Die Erhebung der Einrede des nicht-erschöpften Sportrechtsweges enthält darüber hinaus aber auch die Erklärung von Tatsachen. Jedenfalls konkludent wurde miterklärt, dass es einen Sportrechtsweg gibt, dieser für HOOP-CAMPS e.V. offenstehe.
Da der WBV diesen Sportrechtsweg selbst als unzulässig erklärt hat, kann er meiner Meinung nach vor Gericht –weder konkludent noch explizit– behaupten, HOOP-CAMPS e.V. müsse den Sportrechtsweg bestreiten.
Nach hiesiger Auffassung ist der Tatbestand des Prozessbetruges demnach erfüllt.
Herr Dr. Engelbrecht dürfte gewusst haben, was er tut. Jedenfalls lässt ein Newsbeitrag vom 19.02.2019 auf seiner Website dies vermuten. Hierzu der Link auf den Newsbeitrag auf [ACHTUNG! www.engelbrecht-law.de hat keine SSL-Verschlüsselung!] www.engelbrecht-law.de.
Zum Verfahren
HOOP-CAMPS stellte zum außerordentlichen Verbandstag des WBV folgende Anträge: Antrag 1 und Antrag 2-4
Diese wurden vom WBV Präsidium zensiert. Daher hat HOOP-CAMPS den WBV Rechtsausschuss angerufen.
Gegen die Entscheidung des Rechtsausschusses, bei der sich dessen Mitglieder bewusst über geltendes Recht hinweggesetzt haben, hat HOOP-CAMPS Klage eingereicht: Klage HOOP-CAMPS./.WBV
Der Rechtsausschuss hat dennoch mitgeteilt, dass zumindest auf den ersten Blick eine Rechtsverletzung der Rechte von HOOP-CAMPS vorliegen dürfte. Dem ist auch nach weiteren Blicken zuzustimmern.
Verfassungsbeschwerde
Nachdem Landgericht und BGH die Berufung als unzulässig erklärt haben, haben wir nunmehr Verfassungbeschwerde eingereicht. Diese kann hier nachgelesen werden: Verfassungbeschwerde von HOOP-CAMPS.
Die Umsatzsteuerrechner wurden mit Javascrpt erstellt. Daher werden keine Daten an einen Server geschickt. Berechnungen der Umsatzsteuerwerte finden im Broswer des Users statt.