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"Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen." – BGHSt 24,356,359

Steht WBV Präsident Plonka über dem Gesetz?

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein und schützt so Plonka

Die Staatsanwaltschaft Köln hat die Ermittlungen gegen den WBV Präsidenten Plonka eingestellt. Das Verfahren wurde rechtsfehlerhaft gemäß § 153 I StPO beendet.

Der Tatvorwurf gegen Plonka lautete unter anderem falsche Eidesstattliche Versicherung.

Staatsanwaltschaften können Verfahren einstellen, wenn die Schuld des Täters gering ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Beides ist hier nicht der Fall. Die Staatsanwaltschaft Köln hat sich mit dieser Entscheidung selbst disqualifiziert.

In § 46 II StGB hat der Bundesgesetzgeber folgende Kriterien für den Maßstab der Schuld festgelegt:
  • die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische,
  • die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende,
  • die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
  • das Maß der Pflichtwidrigkeit,
  • die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
  • das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
  • sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.
Plonka war bereits bei der Kripo Hagen als Beschuldigter wegen uneidlicher Falschaussage vernommen worden. Dort hat er jedenfalls die objektiven Tatbestände üble Nachrede/Verleumdung und falsche Verdächtigung verwirklicht.

Als HOOP-CAMPS dann im Internet schrieb, Plonka habe bei der Kripo Hagen die Unwahrheit gesagt, versuchte Plonka einstweiligen Rechtsschutz zu erlangen und sowohl HOOP-CAMPS als auch Marcus die wahrheitsgemäße Aussage verbieten zu lassen.

Die Verfahrensführer (Plonka./.Zimmermann und WBV e.V../.HOOP-CAMPS e.V.) erhielten die einstweiligen Verfügungen. Die Verfahrensgegner legten selbstverständlich Rechtsmittel ein. Im Verfahren vor dem LG Köln bezichtigte Uwe Plonka dann wahrheitswidrig Marcus, er habe eine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben.

Mittels Vernehmungsprotokoll von der Kripo Hagen konnte Plonka jedoch schnell überführt werden. Plonka und der WBV nahmen daraufhin die Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz zurück. HOOP-CAMPS und Marcus haben die Verfahren gewonnen; Plonka hat sich strafbar gemacht.

Marcus (HOOP-CAMPS) hat die Wahrheit gesagt, Plonka (WBV) mal wieder nicht!

Die Lügerei von Seiten Plonka/WBV endete jedoch nicht. Plonkas Anwältin schrieb ans Gericht, der Präsident habe das Protokoll nicht gelesen. Wie bei der Kriminalpolizei üblich, hatte der Beschuldigte Plonka dieses jedoch mit dem Vermerk "Selbst gelesen, genehmigt und eigenhändig unterschrieben" unterzeichnet. Wie dumm und dreist kann man eigentlich sein?

Die Staatsanwaltschaft Köln geht davon aus, dass Plonka seine Tat bereut, da seine Anwältin dies geschrieben hat. Ich dagegen gehe davon aus, dass Ponka nichts bereut und ihm lediglich der Arsch auf Grundeis gegegangen ist, als er erfahren hat, dass mal wieder gegen ihn ermittelt wird. Hierfür streiten auch folgende Punkte:
  • Plonka hat bis heute keine Wiedergutmachung geleistet oder ein Wort des Bedauerns in Richtung HOOP-CAMPS geäußert.
  • Plonka hat bislang keinen Cent bezahlt, um finanzielle Schäden, die durch seine Lügen entstanden sind, zu begleichen.
  • Plonka hat die Mitgliedsvereine nicht informiert, dass er als WBV Präsident eine falsche Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
  • Plonka hat Sachverhalte nicht einmal vollständig richtiggestellt, als er überführt war.
  • Ich habe den Eindruck, Lügen und Betrügen sind Teil der DNA von Plonka!
Nach richtiger Auffassung war die Schuld auch wegen weiterer Punkte eklatant gesteigert. Das Verfahren hätte niemals nach § 153 I StPO eingestellt werden dürfen. Eine empflindliche Geldstrafe oder Freiheitsstrafe im unteren Bereich, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wäre tat- und schuldangemessen gewesen.

Das öffentliche Interesse an der Verfolgung ist auch deshalb gegeben, weil Plonka als WBV Präsident eine Vorbildfunktion hat und auch als solcher gehandelt hat.

Zudem spielte sich der Konflikt keinesfalls nur zwischen Privatpersonen ab. Eine falsche Versicherung an Eides statt ist eine Straftat gegen die deutche Rechtspflege. Bereits deshalb kann das öffentliche Interesse überhaupt nicht verneint werden.

Da auch die Generalstaatsanwaltschaft Köln keine Abhilfe geleistet hat, wurden Sachverhalte inzwischen unter anderem an den NRW Innenminister, den NRW Ministerpräsidenten und den WBV Präsidenten geschickt. Insbesondere bin ich gespannt, ob der WBV Vizepräsident eine Stellungnahme abgibt und wie er zu Plonkas Verhalten steht.

Es ist höchst brisant, weshalb Plonka ungeschoren davon kommen soll und auch Gerichtsurteile, in der Vergangenheit immer wieder zu Gunsten des WBV ausgefallen sind, obwohl dies im krassen Widerspruch zum Gesetz steht. Auch haben Anwälte des WBV in mehreren Verfahren nachweislich die Unwahrheit geschrieben.

Der ehemalige WBV Rechtsausschussvorsitzende Sokollik hat nach einer Entscheidung des WBV Rechtsausschusses 7/2016 eine Collage gefertigt und diese per Mail verschickt. Die Collage zeigt den Diktator von Nordkorea und den Präsidenten des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V.. überschrieben ist die Mail mit Kim Yon Plon. Der künstlerische Wert ist gering; die Aussage dafür klar!

Plonka war in der Vergangenheit immer stolz, dass er als Organisator der Basketball EM bei der Staatskanzlei NRW ein- und ausgehen könne. Man könnte den Eindruck haben, das Land NRW schützt Herrn Plonka und weist bewusst Richter und Staatsanwälte an, Verfahren zu Gunsten des WBV (Präsidenten) zu regeln.

Marcus hat Strafanzeige erstattet und fordert Ermittlungen, durch eine neutrale Behörde; insbesondere keine, die einem NRW Ministerium untersteht. Neben Plonka m¨ssen auch die Rechtsanwälte des WBV, die unwahre Aussagen an Gerichte geschickt haben, zur Verantwortung gezogen werden.

Im Rechtsstaat darf ein WBV Präsident nämlich nicht über dem Gesetz stehen.

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Informationen zu Rechtsstreitigkleiten mit dem Westdeutschen Basketball-Verband e.V. (WBV e.V.)

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern
und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. [...] Eine Zensur findet nicht statt." – Art. 5 GG

Das Präsidium des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. (WBV e.V.) gibt immer wieder vor, es handle transparent, sportlich fair und im Sinne der Mitgliedsvereine. Über wichtige Rechtsverfahren wurde jedoch nie angemessen informiert.

Mit dieser Website möchte ich nun meine Perspektive darstellen und zeigen, dass das Präsidium des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. (WBV e.V.) alles andere als transparent und satzungskonform handelt. Ich will mit dieser Seite niemanden zwingen, meine Meinung als richtig anzusehen. Allerdings wünsche ich mir, dass umgekehrt auch nicht Behauptungen des Präsidiums des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. (WBV e.V.) unkritisch übernommen werden.

Ich will nicht, dass irgendjemand sagen kann, er habe irgendetwas nicht wissen können und deshalb das Verhalten des WBV Präsidiums toleriert. Deshalb stelle ich diese Informationen zur Verfügung.

Im Gegensatz zu den Mitgliederversammlungen des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. findet eine Zensur durch das WBV Präsidium hier nicht statt.

Vielen Dank an alle, die bereit sind, sich auch meine Sicht durchzulesen. Bei Fragen, Anregungen und Kritik stehe ich gerne zur Verfügung.

Marcus Zimmermann

Diese Website ist keine Internetseite des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. (kurz: WBV e.V.). Informationen zum Websitebetreiber gibt es hier.

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